Präsidentschaft der Kommissionen und Delegationen der Mitgliedsstaaten
Gemäß Artikel 4 des Gründungsprotokolls der Kommissionen wird die Präsidentschaft jeweils für 2 Jahre von einem der nationalen Delegationsleiter gewährleistet.
Die Kommissionen, die gemäß des Zusatzprotokolls Nr. 2 (Maria Laach, 13. November 1992) über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit verfügen, werden von ihrem Präsidenten vertreten.
Dieser beruft die Kommissionen einmal jährlich zu einer regelmäßigen Sitzung (Vollversammlung) ein, auf Vorschlag einer der unterzeichnenden Regierungen kann er die Kommissionen auch zu einer außergewöhnlichen Sitzung (Delegationsleitersitzung) einberufen.
Seit dem 1. Januar 2020 hat Deutschland für die Dauer von zwei Jahren die Präsidentschaft der Kommissionen inne, und zwar in Person von Heide Jekel.
Zusammensetzung der französischen Delegation
(Stand 01.10.20):
Name, Vorname
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Institution
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LOMBARD, Aline*
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DREAL Grand Est*
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BUSI, Louise | DREAL Grand Est |
*=Delegationsleiter |
Zusammensetzung der luxemburgischen Delegation
(Stand 01.01.20):
Name, Vorname |
Institution |
Zwank, Luc* |
Administration de la gestion de l'eau |
RECKINGER, Anne-Marie | Administration de la gestion de l'eau |
*=Delegationsleiter |
Zusammensetzung der deutschen Delegation
(Stand 01.01.20):
Name, Vorname |
Institution |
KLASEN, Nathalie* |
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit |
BECKER, Heinrich |
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes |
MANZ, Erwin |
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz |
POLENZ, Ines | Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz |
*=Delegationsleiterin