Internationaler Warn- und Alarmplan Mosel-Saar

Im Jahr 1986 haben die IKSMS einen Warn- und Alarmplan für die Einzugsgebiete von Mosel und Saar eingeführt, der an die nationalen und regionalen Warn- und Alarmdienste angebunden und anfangs auch in den Warn- und Alarmdienst Rhein eingeordnet war.

Die Ausarbeitung eines separaten Warn- und Alarmplanes für dieses Gebiet erschien jedoch aufgrund häufiger Grenzüberschreitungen der Gewässer  und der damit verbundenen vielfältigen Fallunterscheidungen zweckmäßig. Parallel dazu erwies sich auf der Grundlage von Alarmübungen und der Auswertung signifikanter Störfälle eine Vereinfachung bzw. Optimierung dieses Warn- und Alarmplanes aus dem Jahre 1986 als notwendig.

Ziel und Zweck des  Internationalen Warn- und Alarmplanes Mosel und Saar ist es:

  1. unfallbedingte Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen, die in ihrer Menge oder Konzentration die Gewässergüte von Mosel und Saar und deren Nebengewässern nachteilig zu verändern vermögen, zu erfassen, und
  2. die zur Bekämpfung von Schadensereignissen zuständigen Behörden und Stellen rechtzeitig zu warnen bzw. zu informieren.

Die Meldung kann als "Information" oder als "Warnung" übermittelt werden.

  • Eine schwerwiegende Gewässerverunreinigung veranlasst immer eine Warnung. Eine Warnung wird bei schwerwiegenden Verunreinigungen abgegeben, die spürbare Konsequenzen für die Unterlieger absehen lassen.
  • Eine Information ist zu übermitteln
    • entweder, wenn Unklarheit herrscht über Umfang, Art und Wirkung des Schadstoffes (Auswirkung auf Unterlieger möglich),
    • oder bei besonderen Ereignissen ohne bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt, aber von gesteigertem Medieninteresse
    • oder bei bedeutsamen nationalen unfallbedingten Verunreinigungen ohne Auswirkungen auf die Unterlieger zur Information der benachbarten LHW.

Folgende Landeshauptwarnzentralen (LHW) sind in den Internationalen Warn- und Alarmplan eingebunden:

  • LHW Metz: Service Interministériel Régional des Affaires Civiles et Economiques de Défense et de la Protection Civile, Préfecture de la Moselle
  • LHW Luxembourg: Verwaltung der Rettungsdienste Luxemburg
  • LHW Koblenz: Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Entscheidungsstelle: Ministerium für Umwelt, Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten Rheinland Pfalz)
  • LHW Saarbrücken: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarbrücken.

Die Schadensereignisse sind entsprechend dem Ort des akuten Ereignisses numeriert. Die Schadensereignis-Nummer (SE-Nummer) bestimmt den zu verfolgenden Meldeweg. 10 verschiedene Meldewege sind im Warn- und Alarmplan geregelt. Der Plan enthält auch ein zweisprachiges Meldemuster für die Weiterleitung der Meldung und gewährleistet damit die Vollständigkeit und Verständlichkeit der Angaben.

Etwa alle drei Jahre organisiert die mit dem Thema "Störfallvorsorge" betraute Arbeitsgruppe Warn- und Alarmübungen, um die Funktionsfähigkeit des Planes zu testen und das Personal in den betreffenden Dienststellen zu schulen. Die letzte Weiterbildung (ARTEMIS V), die unter dem Dach der IKSMS organisiert wurde, fand am 15.10.2013 statt.