5 Realisierung, Finanzierung und Wirksamkeitsprüfung
Der Aktionsplan Hochwasser wird mit der Annahme durch die Anliegerstaaten von Mosel und Saar Grundlage der zukünftigen Hochwasserschutzpolitik im Moseleinzugsgebiet. Das Gesamtkostenvolumen beläuft sich auf etwa 500 Millionen ECU. Der Aktionsplan umfaßt Maßnahmenkategorien, die durch die Staaten selbst zu verwirklichen sind, vielfach aber auch Maßnahmen, die nicht durch den Staat durchzuführen sind. In diesem Fall bleibt es die Aufgabe der Staaten, die hierfür erforderlichen politischen Rahmenbedingungen zu setzen.Die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplanes fordert ein staaten- und ressortübergreifendes Politikverständnis, das sich nicht nur am örtlichen Erfolg einer Einzelmaßnahme orientiert, sondern auch am für Mosel und Saar insgesamt angestrebten Ziel.
Der Aktionsplan Hochwasser wird in einem Phasenprogramm umgesetzt; das Bezugsjahr ist 1998. Damit ist einerseits die Erfolgskontrolle der durchgeführten Maßnahmen möglich, andererseits kann für die nächste Phase das notwendige Maßnahmenprogramm einschließlich der Finanzierung abgesichert werden.
Die Maßnahmen sollen einer Kosten/ Wirksamkeitsuntersuchung unterzogen werden. Vorrangig sollen solche Maßnahmen des Hochwasserschutzes realisiert werden, deren Kosten im Verhältnis zu ihrer Wirkung niedrig liegen. Außerdem können auch solche Maßnahmen realisiert werden, die in erster Linie andere Ziele des Umweltschutzes verfolgen und darüber hinaus einen Beitrag zur Verminderung der Hochwassergefahr leisten.
Die Umsetzung ist damit, die entsprechenden politischen Schwerpunktsetzungen vorausgesetzt, realistisch, wenn auch über die lange Laufzeit des Aktionsplans bis zum Jahr 2020 keine Verbindlichkeit in der Bereitstellung von Haushaltsmitteln erwartet werden kann. Ungeachtet dieses Vorbehaltes ist jeder der Anliegerstaaten aufgerufen, die den jeweiligen Verantwortungsbereich betreffenden Aktivitäten des Aktionsplans konsequent umzusetzen.
Aber nicht für alle Maßnahmen sind die Haushaltsmittel der begrenzende Faktor. Die z.B. für die Beeinflussung zukünftiger Schadensrisiken besonders wichtige Steuerung von Nutzungen in den hochwassergefährdeten Räumen und die Verbesserung der Vorsorgestrategien von Bürgern und staatlichen Institutionen erfordert keinen zusätzlichen Aufwand, wenn alle im Laufe der Jahre ohnehin anstehenden Veränderungen oder Unterhaltungsarbeiten in einer für die Zukunft durch Hochwasser weniger verletzlichen Weise gestaltet werden. Gerade dieses Feld ist ein Prüfstein, inwieweit die Gesellschaften der Anliegerstaaten von Mosel und Saar bereit sind, sich der Forderung nach einer Steuerung der Schadensrisiken zu stellen.
Die zeitliche Gliederung der Handlungsziele in die Zeithorizonte der Jahre 2000, 2005 und 2020 ermöglichen eine Erfolgskontrolle bereits auf dem Wege zum Ziel und eröffnen damit die Möglichkeit, bestimmte Maßnahmen in gemeinsamer Initiative der Staaten zu forcieren.
Der Aktionsplan ist nicht als geschlossenes Maßnahmenpaket zu interpretieren, sondern als Rahmenzielsetzung, deren Inhalte laufend durch Erfahrung konkretisiert werden. Eine erste Bilanz des Erreichten erfolgt durch die Staaten im Jahr 2001, dann in weiteren Fünfjahresschritten folgend. Maßstab sind die hochwasser- und schadensmindernden Wirkungen für ein Spektrum von häufigen und seltenen Hochwassern. Der Nachweis der Wirksamkeit der eingeleiteten und realisierten Schutz- und Vorsorgemaßnahmen erfolgt durch ein Kollektiv von Modellhochwassern, die das Hochwasserverhalten im Einzugsgebiet von Mosel und Saar nachbilden.
Da die erste Erfolgskontrolle mit der Überprüfung der erreichten Effekte bereits Ende des Jahres 2000 ansteht, wird die Entwicklung des Kollektivs der Nachweishochwasser und die Auswertung der Maßnahmenwirkungen umgehend in Angriff genommen. Die IKSMS sind beauftragt, bis zum Jahr 1999 ein entsprechendes Nachweiskonzept vorzulegen.
Es ist Anliegen des Aktionsplanes, alle gesellschaftlichen Kräfte für die Umsetzung der geforderten Maßnahmen zu mobilisieren. Die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplanes zur Verbesserung der Hochwasservorsorge wird breite Information und Informationsaustausch mit den Betroffenen vor Ort erfordern. Daher ist eine offensive und informative Öffentlichkeitsarbeit in die Wege zu leiten. Um die breite Akzeptanz der Maßnahmen vorzubereiten und zu erzielen, ist künftig eine Öffentlichkeitsbeteiligung auf allen Ebenen, d.h. auf der europäischen, der flußgebietsbezogenen, der regionalen und lokalen Ebene vorzusehen.
Der Aktionsplan stellt damit die Synthese der Aktivitäten der Anliegerstaaten in den für den Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge an Mosel und Saar wesentlichen Fachbereichen dar. Entscheidend für den Erfolg des Aktionsplans wird sein, inwieweit es gelingt, die notwendigen Veränderungen im Bewußtsein der Mosel-Saar-Anlieger, wie sie in den fünf Grundprinzipien niedergelegt wurden, nachhaltig zu verankern und in die realen, täglichen Entscheidungen einfließen zu lassen.



