4 Wesentliche Maßnahmen

Vorab ist festzuhalten, daß alle bereits laufenden und in die Wege geleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwasservorsorge im Einzugsgebiet von Mosel und Saar weiterzuführen und beschleunigt umzusetzen sind.

Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen liegt in der politischen Verantwortung der Mosel- und Saar-Anrainerstaaten. Die Maßnahmen, mit denen die im vorangehenden Kapitel aufgezählten operationellen Ziele erreicht werden sollen, wurden in drei Kategorien eingeteilt. Sie sind, ebenso wie ihre erwarteten Effekte und die Kosten für die gesamte Laufzeit des Aktionsplanes, in nachfolgender Tabelle zusammengefaßt.

Remich/Mosel 1983

Tabelle

Um festzustellen, ob die gesteckten Ziele erreicht werden, schlagen die IKSMS vor, die Umsetzung dieser unten näher beschriebenen Maßnahmen zu verfolgen.

4.1 Maßnahmen zur Verringerung der Schadensrisiken Erfassung von Risikogebieten 

  • Erstellung von Risikofaktorenkarten für die Überschwemmungsgebiete der bedeutenden Fließgewässer und der bereits bebauten Flächen aufgrund noch zu definierender Kriterien (Wahrscheinlichkeit, Überflutungshöhe und -dauer, Durchflußgeschwindigkeit). 
  • Erstellung von Risikokarten für Überschwemmungsgebiete durch Schätzung der Schadenspotentiale (Besiedlungsdichte, Industrie, Handel, Wohngebiete, landwirtschaftliche Nutzung, unter Berücksichtigung ihrer Anfälligkeit im Überflutungsfall)

Information der Bevölkerung 

  • Information der Bevölkerung über die Risiken und die Mittel zu deren Begrenzung; Aufklärung im Rahmen des Unterrichtswesens

Reglementierung und Anpassung der Nutzung 

  • Anpassung bestehender Bauwerke, soweit möglich 
  • Strikte Kontrolle künftiger Nutzungen 
  • Bauverbot in den stark gefährdeten Gebieten 
  • Bau- und Nutzungsauflagen in Gebieten mit mäßigem Überflutungsrisiko Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung des Gefährdungspotentials, z.B. durch hochwasserkompatiblen Städtebau

Instandhaltung der bestehenden, unverzichtbaren Hochwasserschutzvorrichtungen und Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit 

  • Gewährleistung von Stabilität und Instandhaltung der Dämme und Schutzbauwerke, eventuell Verstärkung

Schutz der Gebiete mit hohem Risiko, wo andere Maßnahmen kaum greifen 

  • Direkte Schutzmaßnahmen (Dämme, bewegliche Bauwerke, ...) dürfen nur geplant werden, wenn ihre Wirkungen stromauf- oder -abwärts, wo das Schadenspotential geringer ist, sich mit den ursprünglichen Nutzungen und der ökologischen Funktionalität vereinbaren lassen.

Kontrolle der Entwicklung der Schadenspotentiale 

  • Mit der intensiveren Nutzung von geschützten Gebieten darf keine Erhöhung der Schadenspotentiale einhergehen, da bei der Überflutung von Schutzbauwerken nach Überschreiten des Bemessungswasserstandes das Schadenspotential als Hochwasserschaden realisiert wird.

4.2 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwassermelde- und -vorhersagewesens

Das in der Vergangenheit bewährte hydrologische und modelltechnische Management für Hochwassermeldedienst und -vorhersage muß fortwährend an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepaßt werden.

Entwicklung von Hochwasservorhersagemodellen 

  • In den einzelnen Anrainerstaaten wurden Vorhersagemodelle aufgestellt, die im operationellen Betrieb oder in der Testphase sind. Dazu ist ein Erfahrungsaustausch erforderlich. Der Abgleich der Ergebnisse dieser verschiedenen Modelle im Realzeitkrisenmanagement muß gefördert werden.

Einrichtung von Expertensystemen zur Optimierung des Hochwassermeldewesens 

  • Bei der Modernisierung des Vorhersagewesens müssen rechnergestützte Entscheidungshilfen bereitgestellt werden, die eine Optimierung der Meldeprozesse unter Einbeziehung der Vorhersagemodelle gewährleisten.

Interpretation von hydrologischen Daten zu statistischen Zwecken nach einheitlichen Kriterien 

  • Es ist sicherzustellen, daß die Informationen, die aus den Pegeldaten abgeleitet werden und die von allen Hochwassermeldediensten der Anrainerstaaten verwendet werden, auf einer einheitlichen Grundlage basieren. Ohne dies ist der Vergleich der Ergebnisse aus den verschiedenen Modellen nicht möglich.

Weiterer Ausbau des Netzes zur Erfassung der hydrologischen und meteorologischen Daten 

  • Optimierung der bestehenden Meßnetze zur Untersuchung des Hochwassergeschehens ; d. h. Verbesserung der Informationen und Kenntnisse zum Erstellen von zuverlässigen Vorhersagen.

Verbesserung der quantitativen Erfassung der Gebietsniederschläge mittels Radar 

  • Entwicklung und Verbesserung der Methoden zur Quantifizierung der Niederschlagsmengen, und zwar direkt durch Auswertung der Radarreflexion bzw. indirekt durch Kalibrierung mit Hilfe der übermittelten Messungen des Niederschlagsmeßnetzes.

Verbesserung und Entwicklung der hydrologischen Modelle auf der Grundlage von Radarmessungen 

  • Die hydrologischen Niederschlag-Abfluß-Modelle müssen für das Quellgebiet und für die Nebenflüsse zweiter Ordnung der größten Gewässer verbessert bzw. entwickelt werden (Mosel, Meurthe, Saar, Sauer,...).

Intensivierung der operationellen Zusammenarbeit zwischen den Vorhersagezentren 

  • Die aufgrund der uneinheitlichen hydrologischen Struktur der Teileinzugsgebiete erforderlichen unterschiedlichen Modelle müssen enger aufeinander abgestimmt und online miteinander verknüpft werden, damit ihre Ergebnisse im gesamten Einzugsgebiet ohne Zeitverzug verwertbar sind. 
  • Erarbeitung einer einheitlichen Terminologie für das Abfassen von Hochwasserberichten.

Abschluß weiterer internationaler Vereinbarungen (u.a. Novellierung der Vereinbarung von 1987 über das Hochwassermeldewesen) 

- über Grundsätze zum freien Daten- und Informationsaustausch (beteiligte hydrologische und meteorologische Dienste, Datenumfang, Kosten, Randbedingungen). 

- über die engere Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Hochwassermelde- und -vorhersagezentralen.

4.3 Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserrückhaltes im Einzugsgebiet

Erhalt und Renaturierung von Fließgewässern 

  • Erhalt von naturnahen Fließgewässern und Renaturierung von Fließgewässern und Gewässerabschnitten, deren Beeinträchtigungen behebbar sind.

Sicherung bestehender Überschwemmungsauen sowie Reglementierung der Nutzung 

  • Die ökologisch bedeutsamen Feuchtgebiete, deren Existenz von Überschwemmungen abhängt, müssen weiterhin erfaßt und auch in Zukunft geschützt werden. 
  • Auch die übrigen Hochwasserexpansionsräume müssen erhalten bleiben, und die Landbewirtschaftung muß hieran angepaßt werden.

Reaktivierung von Überschwemmungsgebieten an Nebenflüssen im Einklang mit den ökologischen Zielsetzungen vor Ort 

  • Diese Maßnahmen betreffen kleinere Projekte, deren Wirksamkeit für den Hochwasserschutz auf die lokale Ebene beschränkt ist.

Erhöhung des Wasserrückhalts auf landwirtschaftlicher Fläche durch flächendeckende Umsetzung von Landbewirtschaftungsformen, die die Infiltrationsfähigkeit der Böden fördern 

  • Diese Maßnahmen haben nur auf kleinere Hochwasserereignisse mit regionaler und lokaler Auswirkung einen Einfluß. Bei außergewöhnlichen hydrologischen Ereignissen, die durch anhaltende, starke Niederschläge verursacht werden, haben diese Maßnahmen keine spürbare Wirkung.

Erhöhung des Wasserrückhaltes auf forstwirtschaftlicher Fläche, unter anderem durch ergänzende Aufforstungsmaßnahmen, gegebenenfalls auf Brachflächen, Erstaufforstungen usw. 

  • Die bewaldete Fläche kann allerdings nicht deutlich vergrößert werden.

Begrenzung weiterer Versiegelung und Regelung der Infiltration in bebauten, ländlich strukturierten Gebieten durch Verpflichtung zur Versickerung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück (soweit möglich)

Weitere Umstellung von Infrastruktur und Siedlungsflächen auf Versickerung von unverschmutztem Regenwasser. Auferlegung zwingender diesbezüglicher Maßnahmen für zukünftige Baugebiete 

  • In diesem Falle müssen unbedingt besondere Vorkehrungen und Kontrollmechanismen geschaffen werden, gemäß den gesetzlichen Regelungen.

Erhebung der bestehenden Rückhaltungen, die unter Beibehaltung ihrer ursprünglichen Nutzung zur Senkung lokaler oder eventuell regionaler Hochwasserspitzen beitragen könnten 

  • Hochwassermanagement-Modelle könnten in Verbindung mit Vorhersagemodellen die Hochwasserspitzen eventuell senken. Diese Maßnahme setzt aber voraus, daß die derzeitige Funktionalität der Rückhaltebecken angepaßt werden kann.

Untersuchung der Möglichkeiten zur Schaffung neuer Rückhaltebecken zur Absenkung lokaler oder regionaler Hochwasserspitzen, wobei die beanspruchte Fläche mit der derzeitigen Nutzung der gewählten Standorte kompatibel sein muß und die ökologischen Auswirkungen sorgfältig untersucht werden müssen 

  • Die gewählten Standorte betreffen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Flächen; bei der Schaffung neuer Rückhaltebecken müssen auch andere Nutzungen berücksichtigt werden, wie z.B. touristische Aufwertung (Freizeitnutzung), Niedrigabflußregulierung usw. Die Rückhaltebecken dürfen keine größeren ökologischen Ungleichgewichte verursachen wie z.B. die Beeinträchtigung des vorhandenen aquatischen Potentials.

Detaillierte Untersuchung des menschlichen Einflusses (z.B. wasserbaulicher Maßnahmen) auf die Abflußverhältnisse

Wasserbillig/Sauer 1993