3 Grundsätze des Aktionsplans

Wichtigstes Ziel des Aktionsplans an Mosel, Saar, Sauer und weiteren Nebenflüssen ist es, Aktivitäten und Maßnahmen zu empfehlen, die auf den Schutz von Menschen und Gütern vor negativen Auswirkungen von Hochwasser abzielen. Diese Maßnahmen müssen mit den laufenden und geplanten Zielsetzungen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässer und Auen im Einzugsgebiet von Mosel und Saar einhergehen.

Schwerpunkte des Mosel-Saar-Aktionsplanes sind:

* die Verringerung der Schadensrisiken,
* die weitere Verbesserung des Hochwassermelde- und -vorhersagewesens,
* die Erhöhung des Wasserrückhaltes insbesondere an den Nebengewässern von Mosel und Saar.

3.1 Allgemeines

Hochwasser sind Naturereignisse. Der natürliche Wechsel der Wasserstände gehört zum Wesen der Flüsse. Dieser ist Grundlage für die Fließgewässerdynamik und die Entwicklung des auetypischen Reliefs. Extreme Hochwasser treten auf, wenn hohe und intensive Niederschläge großräumig auf Böden treffen, die durch vorangegangene Niederschläge bereits wassergesättigt sind oder durch Frost keine Niederschläge aufnehmen können. Extreme Hochwasser sind nur in Grenzen beeinflußbar. Der Mensch hat durch vielfältige Maßnahmen in das Abflußgeschehen eingegriffen und dieses deutlich verändert. Erster Ansatzpunkt ist somit die Rücknahme der negativen menschlichen Einflüsse auf das Abflußgeschehen, soweit dies möglich ist. Angestrebt wird damit vor allem die Erhöhung des Wasserrückhalts in der Fläche und den Auen, aber auch die Verringerung der Schadensrisiken in hochwassergefährdeten Gebieten.

Hochwasserschäden werden durch das Zusammenwirken zweier unabhängiger Mechanismen erzeugt. Die Natur liefert - auch durch den Menschen verstärkt - die Hochwasserstände. Parallel dazu verdichtet der Mensch die Werte am Gewässer und schafft Schadensrisiken. Erst die Kopplung aus Hochwasserereignis und Werteansammlung im gefährdeten Bereich erzeugt zu einem bestimmten Zeitpunkt einen mehr oder weniger großen Hochwasserschaden.

Die Maßnahmen des Aktionsplans müssen mit den laufenden und geplanten Zielsetzungen zur Erhaltung und Wiederherstellung aquatischer und terrestrischer Lebensräume einhergehen. Die Verbesserung der ökologischen Situation ist bei allen fachübergreifenden Planungen einzubinden, um die in der Vergangenheit entstandenen ökologischen Defizite soweit wie möglich auszugleichen.

3.2 Beiträge der einzelnen Fachbereiche

Die Forderungen der Erklärungen von Arles und Straßburg setzen integriertes Denken und Handeln auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene voraus. Hierzu müssen auf jeden Fall die Fachbereiche Wasserwirtschaft, Raumordnung, Land- und Forstwirtschaft beitragen.

Die enge Kooperation dieser Bereiche ermöglicht es, Maßnahmen zu konzipieren, die gleichzeitig mehrere Ziele erfüllen können. Nicht alle Maßnahmen lassen sich über die Zielsetzung der Hochwasservorsorge allein rechtfertigen. Sie sind um so mehr verantwortbar, wenn sie positive Auswirkungen in mehreren dieser Fachbereiche haben.

  • Beitrag der Wasserwirtschaft 

- Wasserrückhalt durch Förderung von Versickerung und Speicherung 
- Wasserrückhalt durch Reaktivierung von Überschwemmungsflächen 
- Fließgeschwindigkeiten reduzieren durch Renaturierung von Nebengewässern von Mosel und Saar 
- Abflußkapazität sichern und - wo nötig - vergrößern durch Gewässerausbau 
- Hochwasser abwehren durch Deiche und Mauern 
- Vorwarnzeiten bei Hochwasser verlängern durch bessere Vorhersage

  • Beitrag der Raumordnung und des Städtebaus 

- Vorsorgliche Berücksichtigung von Hochwasseraspekten bei der Festlegung von Flächen- und Raumnutzung 
- Planerische Sicherung von vorhandenen und potentiellen Abfluß- und Retentionsflächen 
- Schadensrisiken beschränken durch Freihalten hochwassergefährdeter Gebiete vor ungeeigneten Nutzungen 
- Schadensrisiken vermindern durch Schärfen des Risikobewußtseins und entsprechende Umsetzung bei der Raumordnung 
- Schadensrisiken steuern durch angepaßte Bauweisen, auch in durch seltene Ereignisse gefährdeten Gebieten

  • Beitrag der Land- und Forstwirtschaft 

- Flächenhafter Wasserrückhalt durch Fördern der Versickerung auf landwirtschaftlichen Flächen 
- Bodenabtrag vermindern durch geeignete Formen der Landbewirtschaftung 
- Flächenhafter Wasserrückhalt bei Bedarf durch Aufforstung, und zwar im Einklang mit den ökonomischen, ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten. 
- Überschwemmungsflächen bereitstellen

3.3 Beitrag durch Eigenvorsorge

Über das Handeln in den einzelnen Fachbereichen hinaus ist die Stärkung der Eigenvorsorge erforderlich. Damit sind alle potentiell vom Hochwasser betroffenen Bürger, Industrie- und Gewerbebetriebe direkt angesprochen. 

- Schäden vermindern durch angepaßte Bauweisen, auch in geschützten, bei seltenen Extremereignissen gefährdeten Gebieten 
- Schäden vermeiden oder vermindern durch entsprechende Vorkehrungen in Industrie- und Gewerbebetrieben 
- Gewässerverschmutzungen im Hochwasserfall vermeiden durch entsprechende innerbetriebliche Vorkehrungen (z.B. Notfallpläne)

Um die Eigenvorsorge zu fördern, kann - wie in anderen Lebensbereichen auch - die Versicherung ein unterstützendes Instrument sein.

3.4 Grundlegende Prinzipien für die Umsetzung des Aktionsplanes

An Mosel und Saar lassen sich Hochwasserschäden nachhaltig nur dadurch begrenzen, daß man auf die Nutzungen am Gewässer Einfluß nimmt. Eine Einflußnahme auf das Hochwassergeschehen ist nur in engen Grenzen möglich.


"Hochwasserflächenmanagement"
muß vor "Hochwassermanagement" gehen.

Hochwasserflächenmanagement bedeutet, daß bestehende Nutzungen der Überschwemmungsproblematik angepaßt werden müssen, vor allem dann, wenn ein Hochwassermanagement durch lokale technische Schutzmaßnahmen nicht gerechtfertigt ist. Hochwasserflächenmanagement schließt jedoch Hochwassermanagement nicht aus.

Folgendes sind die Grundprinzipien der Hochwasservorsorge und des Hochwasserflächenmanagements:

* Integriert und solidarisch handeln


Folgendes sind die Grundprinzipien der Hochwasservorsorge und des Hochwasserflächenmanagements:

Die im Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen implizieren mehrere Fachbereiche und Themengebiete ; sie berühren andere Funktionen und betreffen das gesamte Ökosystem des Einzugsgebietes.

Integriertes und solidarisches Handeln im gesamten Einzugsgebiet ist daher die unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen des Aktionsplanes.


* Risiken bewußt machen

Die Umsetzung einer großräumigen Hochwasserschutzpolitik ist unverzichtbar.

Diese Politik erfordert es zunächst, das Überschwemmungsrisiko zu erfassen und das Risikobewußtsein der Bevölkerung zu schärfen.

Sie muß eine strikte Überwachung der Bodennutzung in den Überschwemmungsgebieten ermöglichen. In den stark gefährdeten Gebieten muß die Besiedelung untersagt werden.

Sich des Risikos bewußt zu werden, muß auch mit einer Verbesserung und mit einem Ausbau des Hochwassermelde- und -vorhersagewesens einhergehen.

* Wasser gehört dazu

Die Nutzungen und die Bedeutung des Wassers im gesamten Einzugsgebiet müssen berücksichtigt werden.

* Wasserrückhalt im Einzugsgebiet

Das Wasser muß so lange wie möglich im gesamten Einzugsgebiet zurückgehalten werden. Versickerung und Verzögerung des Oberflächenabflusses müssen gefördert werden.

* Raum für die Gewässer

Den Gewässern muß der zur natürlichen Entwicklung erforderliche Raum erhalten bzw. nach Möglichkeit zurückgegeben werden.

Direkte Schutzvorkehrungen dürfen nur bei Ausgleich negativer Auswirkungen vor Ort sowie ober- und unterhalb geplant werden.

Diese fünf Grundprinzipien sollen in Kombination angewandt werden. Bei der Umsetzung dieser Prinzipien ist unbedingt das ökologische Gleichgewicht der von den Abflußmodalitäten der Gewässer und ihrer Ausuferung abhängigen Ökosysteme zu erhalten.

Der Aktionsplan Hochwasser berührt vor allem jene Fachbereiche, die sich mit Umwelt, Wasserwirtschaft, Raumordnung, Städtebau, Land- und Forstwirtschaft sowie mit anderen wirtschaftlichen Nutzungen beschäftigen.

3.5 Handlungsziele

Es werden Handlungsziele formuliert, die konkretisieren, was der Aktionsplan erreichen soll. Sie hängen inhaltlich eng zusammen und sind gleichzeitig zu verfolgen. Die zugehörigen Maßnahmen, mit denen diese Handlungsziele erreicht werden sollen, sind im folgenden Kapitel aufgelistet. Sie sind phasenweise zu verwirklichen. Der Aktionsplan Hochwasser zielt auf die Vorsorge bei allen Hochwassersituationen ab, nicht nur auf die Vorsorge bei Extremereignissen. Die unten aufgeführten kurz-, mittel- und langfristigen Handlungsziele sind ehrgeizig, aber realistisch.

Die Handlungsziele für das Einzugsgebiet von Mosel und Saar ergeben sich aus den Schlußfolgerungen der in Kapitel II aufgelisteten Arbeiten. Daraus geht folgendes hervor:

- Für die betroffenen Teileinzugsgebiete kann die Wiederherstellung des natürlichen Zustandes, d.h. des Ausgangszustandes vor dem Gewässerausbau, nur auf lokaler Ebene angestrebt werden. Im übrigen ist der Verlust von Überschwemmungsgebieten infolge der Ausbaumaßnahmen nicht bedeutend und hat den Hochwasserabfluß nicht spürbar verändert.

- Anzahl und Wert der Güter in überschwemmungsgefährdeten Gebieten nehmen konstant zu.

- Technische Hochwasserschutzmaßnahmen sind im Einzugsgebiet von Mosel und Saar nur örtlich begrenzt möglich.

Der Aktionsplan Hochwasser der IKSMS ist daher auf folgende Handlungsziele ausgerichtet:

* Verringerung der Schadensrisiken durch Reglementierung und Anpassung der Nutzung, durch Verstärkung des Wasserrückhaltes sowie durch örtlichen Hochwasserschutz

- Keine weitere Erhöhung bis zum Jahr 2000, Minderung um 10 % bis zum Jahr 2005 und um 25 % bis zum Jahr 2020

* Weitere Verbesserung des Hochwassermelde- und -vorhersagewesens

- Kurzfristige Optimierung der Meßnetze und der Meldeinstrumente, Verbesserung der Katastrophenschutzpläne,

- Verlängerung der Vorhersagezeiten für die Untermosel auf bis zu 12 Stunden bis zum Jahr 2000 und auf bis zu 24 Stunden bis zum Jahr 2005 unter Anpassung der dafür erforderlichen Vorhersagezeiten in Teilgebieten.

Das Bezugsjahr ist 1998.

Garche/Mosel 1983

Gavisse/Mosel 1983