Die IKSMS von der Gründung bis heute
Die Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung (IKSMS) existieren seit mehr als 45 Jahren. Die Gründung der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel gegen Verunreinigung geht zurück auf den Vertrag über die Schiffbarmachung der Mosel vom 27. Oktober 1956. In seinem Art. 55 kommen die vertragschließenden Staaten überein, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Schutz der Mosel und ihrer Nebenflüsse gegen Verunreinigung sicherzustellen und aus diesem Anlaß für die Einrichtung einer zweckdienlichen Zusammenarbeit ihrer zuständigen Behörden zu sorgen.
Am 20. Dezember 1961 wurde daraufhin in Paris das Protokoll zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und des Großherzogtums Luxemburg über die Errichtung einer Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel gegen Verunreinigung unterzeichnet.
Für die Saar als bedeutendsten Nebenfluß der Mosel wurde gleichzeitig ein Protokoll über die Errichtung der Internationale Kommission zum Schutze der Saar gegen Verunreinigung zwischen der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Dieses Protokoll geht auf Artikel 8 im Anhang 8 des Vertrags zur Regelung der Saarfrage zurück, der am 27. Oktober 1956 von der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet worden war.
Die beiden Gründungsprotokolle traten am 1. Juli 1962 in Kraft, und die beiden Kommissionen erhielten den Auftrag, eine Zusammenarbeit zwischen den drei unterzeichneten Regierungen herbeizuführen und aufrechtzuerhalten, um die Gewässer gegen Verunreinigung zu schützen.
Bei den beiden Protokollen handelt es sich um völkerrechtliche Vereinbarungen zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Dienststellen, um Mosel und Saar gegen Verunreinigung zu schützen.
Aufgabe der Kommissionen war es zunächst, alle notwendigen Untersuchungen zur Ermittlung von Art, Ausmaß und Ursprung der Verunreinigung vorzubereiten, sie durchführen zu lassen und die Ergebnisse auszuwerten sowie den Regierungen Vorschläge für geeignete technische, wissenschaftliche und finanzielle Maßnahmen zu unterbreiten.
Entsprechend dieser Aufgabendefinition kam die grenzüberschreitende Zusammenarbeit schnell in Gang, indem ab 1963 je Kommission zwei Arbeitsgruppen eingerichtet wurden:
- AG „A“: Feststellung von Art, Ausmaß und Herkunft der Verunreinigung (Immissionen)
- AG „B“: Untersuchung von Maßnahmen zum Schutz von Mosel und Saar (Emissionen).
Mit diesem Ansatz nahmen die Kommissionen bereits 1963 den „integrierten Ansatz“ nach Artikel 10 der WRRL vorweg und waren damit Vorreiter einer integrierten Wasserwirtschaft in Europa.
Zur Überwachung der Wasserqualität wurde 1964 ein internationales chemisch-physikalisches Messprogramm eingerichtet. Das ihm zugrunde liegende internationale Messnetz, das sowohl den Hauptstrom als auch die wichtigsten Nebengewässer abdeckt, besteht in weiterentwickelter Form bis heute. Es umfasst 32 Messstellen, an denen jeweils 13 Mal pro Jahr nahezu 100 Parameter an Wasser und Schwebstoff gemessen werden. Von 1965 bis 1998 werden diese Analysenergebnisse in Form von Jahrestafeln und eines „Wasserbeschaffenheitsberichtes“ jährlich veröffentlicht. Die Einzelergebnisse sind darüber hinaus auf der Internetseite der IKSMS einsehbar (Datenbank). Der letzte Bericht über die Entwicklung der Wasserqualität von 1990 bis 1999 wurde im Dezember 2001 veröffentlicht. Zurzeit wird geprüft, in welcher Form und in welchen Zeitabständen die künftigen Berichte veröffentlicht werden.
Eine im Jahr 1973 veröffentlichte Denkschrift über die Wasserqualität der Mosel setzte unter anderem gemeinsame Qualitätsziele für Sauerstoffsättigung, BSB5, NH4, pH, Phenole, toxische Stoffe, Chlorid und Sulfat fest. Auch hier zeigt sich wieder eine Vorreiterrolle der IKSMS, denn diese Qualitätsziele ähneln stark den Umweltqualitätsnormen der WRRL.
Bereits 1978 beschlossen die IKSMS, einen internationalen Warn- und Alarmplan für das Einzugsgebiet der Mosel und der Saar auszuarbeiten. Ziel und Zweck dieses Plans, der bis heute in Kraft ist, ist es
- plötzlich auftretende Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen, die in ihrer Menge oder Konzentration die Gewässergüte von Mosel und Saar und deren Nebengewässern nachteilig zu verändern vermögen, zu erfassen
- die zur Bekämpfung von Schadensereignissen zuständigen Behörden und Stellen zu warnen bzw. zu informieren, so dass
- Gefahrenabwehr,
- Ursachenfeststellung,
- Verursacherermittlung,
- Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden,
- Vermeidung von Folgeschäden
veranlasst werden können.
Dieser Plan, der regelmäßig aktualisiert und auch erst kürzlich wieder auf den neuesten Stand gebracht wurde, entspricht ebenfalls der WRRL.
Um die zuständigen Behörden in den betroffenen Staaten mit diesem grenzüberschreitenden Instrument vertraut zu machen und den optimalen Ablauf im Krisenfall zu gewährleisten, organisieren die IKSMS regelmäßig gemeinsame Alarmübungen und Fortbildungen. Die nächsten Veranstaltungen dieser Art werden im Mai und im September 2007 stattfinden.
Als Konsequenz aus dem Sandoz-Unfall 1986 in Basel und dem Aktionsprogramm Rhein wurde im Jahre 1990 das Aktionsprogramm Mosel-Saar mit einer Laufzeit von 10 Jahren verabschiedet. Es verfolgte das Ziel,
- die Wasserqualität von Mosel und Saar so zu verbessern, dass die Einhaltung der Zielsetzungen für Mosel, Saar und Rhein gewährleistet ist,
- die ständige Belastung aus punktuellen und diffusen Einleitungen beschleunigt zu reduzieren und schließlich
- das Ökosystem zu verbessern.
Angesichts der Nützlichkeit und der Bedeutung, beide Kommissionen gemeinsam tagen zu lassen, um deren Arbeiten in bezug auf die Wasserqualität von Mosel und Saar zu fördern, und um die auf diesem Gebiet zwischen den Unterzeichnerregierungen bereits bestehende Zusammenarbeit zu vertiefen, haben die Vertragsstaaten am 22.03.1990 in Brüssel ein ergänzendes Protokoll über die Einrichtung eines gemeinsamen Sekretariats unterzeichnet.
Zur Erfüllung der ihr in den Protokollen von 1961 und im ergänzenden Protokoll zugewiesenen Aufgaben besitzen die Kommissionen gemäß Zusatzprotokoll Nr. 2 Rechts- und Geschäftsfähigkeit nach dem am Sitz ihres Sekretariats geltenden Recht.
Seit 1991 hat das ständige Sekretariat der IKSMS seinen Sitz in Trier. Es soll die Kommissionen bei der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützen und die entsprechenden Arbeiten koordinieren.
In der Folgezeit wurde das Aufgabengebiet der Kommissionen weiter ausgedehnt:
- 1993 kam die Arbeitsgruppe „Ökologie“ für den Themenkomplex „Verbesserung des Ökosystems und Einrichtung von Monitoringprogrammen“ hinzu.
- Nach den katastrophalen Überschwemmungen in den Jahren 1993 und 1995 und der Erklärung der Umweltminister der Anrainerstaaten am 4. Februar 1995 in Arles beschlossen die IKSMS eine Ausweitung ihrer Kompetenzen auf die Hochwasserproblematik und die Ausarbeitung eines auf einem koordinierten Gesamtansatz beruhenden Aktionsplanes Hochwasser für das Einzugsgebiet von Mosel und Saar.
Nach einer Bestandsaufnahme des Hochwasserschutzes im Gesamteinzugsgebiet wurde dieser Aktionsplan Mitte Oktober 1998 verabschiedet. Seither hat er in mehrfacher Hinsicht als Grundlage bei der Redaktion der "Hochwasserrichtlinie" der EU gedient.
Das Hauptziel des Planes besteht darin, die Menschen und ihre Güter vor negativen Auswirkungen von Hochwasser zu schützen und gleichzeitig die ökologischen Zielsetzungen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässer und Auen zu berücksichtigen.
- Der Aktionsplan verfolgt folgende Zielsetzungen:
die Verringerung der Schadensrisiken, - die weitere Verbesserung des Hochwassermelde- und Hochwasservorhersagewesens,
- die Erhöhung des Wasserrückhaltes insbesondere an den Nebengewässern von Mosel und Saar.
Die Umsetzung des Aktionsplans erfolgt etappenweise mit dem Bezugsjahr 1998. So können einerseits die durchgeführten Maßnahmen weiterverfolgt und andererseits die in der nächsten Etappe erforderlichen Maßnahmen vorbereitet werden. Bis heute haben die IKSMS nach der ersten Etappe von 1998-2000 eine Bilanz gezogen und veröffentlicht, gefolgt von einem zweiten Bericht am Ende der zweiten Etappe im Jahre 2005. Fast alle bis 2005 vorgesehenen Maßnahmen wurden durchgeführt, und der Gesamtwert beläuft sich seit 1998 auf mehr als 280 Millionen Euro. Die Maßnahmen insgesamt hatten nachweislich positive Auswirkungen, da die drei für 2005 festgelegten Handlungsziele überwiegend erreicht werden konnten.
Mit dem Jahr 2000, dem Bilanzjahr des Aktionsprogramms Mosel-Saar, in dem diverse Berichte veröffentlicht wurden, erfolgte ein nahtloser Übergang zur „Ära“ der europäischen "Wasserrahmenrichtlinie" 2000/60/EG (WRRL).
Um den Verpflichtungen aus dieser Richtlinie nachzukommen, beschlossen die für Umwelt zuständigen Minister der Rheinanliegerstaaten im Januar 2001, die erforderlichen Arbeiten in der Flussgebietseinheit Rhein zu koordinieren und einen internationalen Bewirtschaftungsplan für diese Flussgebietseinheit Rhein aufzustellen. Aufgrund deren Größe und Komplexität wurden nach hydrografischen Grenzen neun Bearbeitungsgebiete ausgewiesen, darunter Mosel-Saar.
Um der Koordinierungsverpflichtung nach Artikel 3 der WRRL nachzukommen, beschlossen Frankreich, Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland mit den Ländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen im Jahr 2001, alle im Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar notwendigen Arbeiten innerhalb der IKSMS zu koordinieren, um eine kohärente Umsetzung der WRRL zu gewährleisten. Über ihre ursprünglichen Aufgaben hinaus dienen die IKSMS mit der logistischen Unterstützung ihres Sekretariates gegenwärtig also auch als Abstimmungsplattform im Umsetzungsprozess der WRRL.
Als Konsequenz daraus wurde die Zuständigkeit auf das gesamte Einzugsgebiet (alle Gewässer mit grenzüberschreitendem Abstimmungsbedarf) und auf die Grundwasserproblematik ausgedehnt. Die Region Wallonien wurde ohne weitere Formalien eingeladen, sich an der Abstimmung zu beteiligen.
Die IKSMS wurden im Jahr 2002 umorganisiert, um die Arbeitsgruppen den Anforderungen der WRRL anzupassen. Die Arbeit wurde vorrangig auf eine Bestandsaufnahme des internationalen Bearbeitungsgebietes Mosel-Saar ausgerichtet, die bis März 2005 vorzulegen war und in der alle Belastungsfaktoren der Gewässer des EInzugsgebiets erfasst werden sollen. Nachdem diese Bestandsaufnahme im Juni 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt worden war, passte die Vollversammlung der IKSMS im Dezember 2005 die Arbeiten erneut der nächsten Phase der Umsetzung der WRRL an (siehe Organigramm). Dabei geht es um die Koordinierung der Überblicksüberwachungsprogramme und die Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplanes für das internationale Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar nach Artikel 13 WRRL.



