Bei der 41. Vollversammlung der IKSMS im Dezember 2001 haben die drei Vertragsstaaten Deutschland, Frankreich und Luxemburg beschlossen, die zur Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL) im Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar erforderliche Abstimmungsarbeit im Rahmen der IKSMS durchzuführen, und dies mit der logistischen Unterstützung ihres Sekretariates. Die Arbeiten der IKSMS werden sich von nun an auf die Begleitung der Umsetzung dieser Richtlinie konzentrieren. Die Themen "Hochwasser" und "Internationaler Warn- und Alarmplan" werden weiter bearbeitet.  

 

Zur Durchführung der Aufgaben, die einer Abstimmung bedürfen, haben die drei Vertragsparteien beschlossen, das Aufgabengebiet der IKSMS auf die Koordination bezüglich der Oberflächengewässer und des Grundwassers auszudehnen. Folglich haben sie die Region Wallonien, die mit ihrem oberen Teil des Einzugsgebietes der Sauer und ihrer Zuflüsse betroffen ist, eingeladen, an dieser Abstimmungsarbeit im Rahmen der IKSMS teilzunehmen (Karte der zuständigen Behörden gemäß WRRL).